Interessenvertretung und Schutz der Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Es ist oft der Fall, dass trotz Appellen an verschiedene staatliche Stellen alle Bemühungen, ihre rechte zu verteidigen, nutzlos werden. In dieser Situation sollten internationale Rechtsmechanismen zum Schutz der Rechte angegangen werden. Einer der wichtigsten und wirksamen Mechanismen unter den gegenwärtigen Bedingungen wird natürlich Ihre Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein.
Die EMRK ist ein internationales Gericht, das von den am Europarat teilnehmenden Staaten eingerichtet wurde, die die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten angenommen haben. Es behandelt Fragen, die sich auf die Auslegung sowie die Anwendung dieses Übereinkommens beziehen, zwischenstaatliche Fälle, berücksichtigt Beschwerden von Einzelpersonen.
Die Ukraine ist auch Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, und die entsprechenden Protokolle wurden unterzeichnet und ratifiziert. Folglich ist sie verpflichtet, die übrigen Rechte und Freiheiten, die das Übereinkommen vorsieht, zu achten und aufgrund ihrer Fähigkeit zu gewährleisten.
Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage des Vorstehenden eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein wirksames Instrument zum Schutz und zur Verteidigung Ihrer Rechte sein kann. Es steht sowohl juristischen als auch natürlichen Personen in Angelegenheiten aller Art zur Verfügung, die sich auf alle möglichen Situationen beziehen.
Unsere Spezialisten bieten hochwertige Rechtshilfe, um jeden Interessierten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
Eine Beschwerde über das Konventionsrecht wird beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt, wenn:
- Die Beschwerde wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Übereinkommens eingereicht;
- Die Beschwerde wurde spätestens 6 Monate nach der Erlangung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen innerhalb der nationalen Rechtsordnung eingereicht;
- die Beschwerde zulässig war und die Anforderungen mit den Mitteln des konventionellen Schutzes im Einklang standen.
AGTL bei der Beantragung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Ihrem Interesse:
- die Zulässigkeit von Rechtsmittelgründen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen;
- die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Ihren Fall zu prüfen;
- für die Verletzung Ihrer Rechte im Einklang mit dem Übereinkommen in Betracht zu kommen und Optionen und Größen einer gerechten Entschädigung anzubieten, um Reklamationen zu formulieren;
- einen Antrag in Ihrem Interesse beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellen;
- mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Ihrem Interesse übereinstimmen, einschließlich der Ausarbeitung von Erläuterungen zu den Einwänden der Regierung des beschwerdestellenden Staates;
- Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in nationaler Zuständigkeit;
- auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusätzliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Rechte in der nationalen Gerichtsbarkeit zu ergreifen.
Unsere Leistungen
- Rechtsberatung zu den rechten und freiheitlichen Rechten, die das Übereinkommen vorsieht;
- Direkte Konsultation zum Beschwerdeverfahren bei der EMRK;
- Beratung bei der Strafverfolgung in der EMRK;
- Bewertung der Aussichten für einen Gang vor Gericht auf der Grundlage Ihrer Situation.
- Erstellung aller grundlegenden Dokumente, die für den Gang vor Gericht und die Klage erforderlich sind;
- Vertretung Ihrer Interessen im Fallprozess
- Unterstützung bei der Vollstreckung der Entscheidung des Gerichts.