Steuerprüfung kontrollierter Transaktionen
Die Steuerprüfung kontrollierter Transaktionen ist die Dienstleistung eines Steuerberaters der AGTL Charkiw. Die TC-Kontrollen werden im Rahmen besonderer Verfahren und im Rahmen gesonderter Verfahrensbestimmungen des Steuergesetzbuches der Ukraine durchgeführt.
Offensichtlich ist es extrem schwierig, die erforderlichen Informationen vorzubereiten und zu formulieren, nicht wahr?
Vor allem, wenn Sie aus dem einen oder anderen Grund nicht vorab zur Inspektion bereit waren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Begleitung von Steuerprüfungen und bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen in kürzester Zeit und mit einer Garantie für hohe Qualität. Wir hoffen, dass unsere Unterstützung für Sie nützlich sein wird und dazu beitragen wird, die Risiken zusätzlicher Steuern zu minimieren. Auf jeden Fall würden wir Gerne Ihre Interessen vertreten, wenn wir die Ergebnisse der Inspektion, wenn sie unbefriedigend waren, vor den Steuerbehörden und vor Gericht ansprechen.
Wir spezialisieren uns auf Steuerrecht und stellen unseren Kunden gerne unsere gesamte Erfahrung zur Verfügung.
Gründe für die Überprüfung der kontrollierten Vorgänge
Steuerprüfung kontrollierter Transaktionen, ihre Gründe sind:
a) Übermittlung einer Mitteilung an die Aufsichtsbehörde im Einklang mit der NCU;
b) Ermittlung der Nichtübereinstimmung der Bedingungen kontrollierter Vorgänge durch Überwachung der nicht konformen Vorgänge nach dem Grundsatz der „ausgestreckten Hand“;
c) unterlassenes Unterlassen der Bereitstellung eines Steuerpflichtigen oder der Vorlage eines Berichts über kontrollierte Transaktionen oder Verrechnungspreisdokumentationen, die gegen die Anforderungen der NCU verstoßen.
() Beschaffung gut dokumentierter Informationen und Daten, die belegen, dass die Bedingungen des kontrollierten Betriebs nicht mit dem Grundsatz der „erweiterten Hand“ im Einklang stehen.
So überprüfen Sie gesteuerte Vorgänge
Die Steuerprüfung kontrollierter Transaktionen erfolgt in dem von der zentralen Exekutivbehörde geschaffenen Orden, der die Bildung und Umsetzung der staatlichen Steuer- und Zollpolitik sicherstellt.
Die Bereitstellung von Steuerbelegen erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 85 und 85.3 der Art. 85 NCA innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Nachprüfung.
Sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, um die finanziellen und wirtschaftlichen Transaktionen während der Nachprüfung zu bestätigen, werden sie vom Steuerpflichtigen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.
Die Aufsichtsbehörde ist nicht berechtigt, mehr als eine Kontrolle des kontrollierten Betriebs eines einzelnen Steuerzahlers während des Kalenderjahres durchzuführen.
Wenn der Steuerpflichtige, der an dem kontrollierten Vorgang beteiligt ist, in Bezug auf das vorgenannte Vorhaben auf kontrollierte Vorgänge überprüft wurde und die Ergebnisse einer solchen Prüfung ergeben haben, dass die Preise des kontrollierten Vorgangs mit dem Grundsatz der „erweiterten Hand“ im Einklang stehen, kann er nicht von den Steuerpflichtigen, die andere Parteien des Vorgangs sind, in denselben kontrollierten Umsätzen überprüft werden.
Die Überprüfung kontrollierter Vorgänge verhindert nicht, dass andere von der NCU identifizierte Kontrollen durchgeführt werden.
Der Zeitraum der Überprüfung der kontrollierten Vorgänge wird vom Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung bis zum Tag der Bescheinigung (Handlung) über die Durchführung dieser Überprüfung berechnet.
Die Dauer der Prüfung
Die Steuerprüfung kontrollierter Transaktionen für eine Dauer sollte 18 Monate nicht überschreiten.
Alle sechs Monate nach der Überwachung der kontrollierten Vorgänge informiert die Aufsichtsbehörde den Steuerzahler über den aktuellen Stand der Prüfung.
Wenn es notwendig ist, Informationen von ausländischen staatlichen Behörden einzuholen, eine Prüfung durchzuführen und/oder Dokumente an die ukrainische Sprache zu übermitteln, die notwendig sind, um die Einhaltung der Bedingungen des Prinzips des kontrollierten Funktionierens der „erweiterten Hand“ zu untersuchen, kann die Überprüfungsfrist durch die Entscheidung des Leiters (stellvertretenden Leiters) der zentralen Exekutivbehörde, die die staatliche Steuer- und Zollpolitik durchführt, um einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten verlängert werden.
Wie lange?
Während der Überprüfung kontrollierter Vorgänge können kontrollierte Vorgänge für einen Zeitraum von drei Jahren überprüft werden.
Hat der Steuerpflichtigver die am besten geeignete Methode angewandt, um die Einhaltung der Bedingungen für kontrollierte Vorgänge gemäß den von der NCA festgelegten Kriterien nachzuvolligen, so wird diese Methode bei der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde angewandt.
Hat die Regulierungsstelle nachgewiesen, dass die Methode des Steuerzahlers (Kombination von Methoden) die angemessenste Einhaltung der Bedingungen des kontrollierten Betriebs nach dem Prinzip der „erweiterten Hand“ nicht zulässt, so hat er das Recht, andere Methoden (Kombination von Methoden) anzuwenden, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des kontrollierten Betriebs mit dem Grundsatz der „erweiterten Hand“ im Einklang stehen.
Die Anwendung von Methoden (Kombination von Methoden), um die Einhaltung der Bedingungen des kontrollierten Betriebs dem in diesem Artikel nicht festgelegten Grundsatz der „erweiterten Hand“ nachzuweisen, ist verboten.
Beamte, die kontrollierte Transaktionen überprüfen, haben das Recht, Steuerpflichtige, die an kontrollierten Transaktionen beteiligt sind, die geprüft werden, zu verweisen, Dokumente (Informationen) über Vorgänge anzufordern und/oder Gegenkontrollen gemäß Artikel 73 dieses Kodex durchzuführen und eine Umfrage unter Beamten und/oder Steuerzahlern durchzuführen, die Anteilen an kontrollierten Transaktionen sind.
Der Steuerpflichtige muss sicherstellen, dass Beamte, die Hintergrundkontrollen durchführen, Interviews mit den zuständigen Beamten oder Angestellten führen.
Erstellung der Ergebnisse einer kontrollierten Vorgangsüberprüfung
Die Steuerprüfung kontrollierter Umsätze bzw. deren Ergebnisse erfolgt in Form eines Rechtsakts (Referenz), der in zwei Exemplaren abgefasst ist und von den Beamten, die die Kontrolle durchgeführt haben, und dem Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter unterzeichnet wird.
Ergibt sich aus den Ergebnissen der Kontrolle, dass sich die Bedingungen des kontrollierten Vorgangs von den Bedingungen unterscheiden, die dem Grundsatz der „ausgestreckten Hand“ entsprechen, der zur Untertreibung des Steuerbetrags geführt hat, so wird ein Kontrollakt erstellt. Liegen solche Verstöße nicht vor, wird eine Bescheinigung erstellt.
Bei Nichtverrechnungspreisprüfungen wurden bereits Steuerverbindlichkeiten auf der Grundlage von Preisanpassungen und Obergrenzen für die Höhe der Ausgaben und Erträge für solche Transaktionen addiert, die Beträge der vorveranlagten Steuerverbindlichkeiten infolge dieser Überprüfung werden in die Rückzahlung der aufgelaufenen Steuern infolge der Prüfung kontrollierter Transaktionen einbezogen.
Form des Handelns
Die Form des Rechtsakts (Referenz) über die Ergebnisse der Kontrolle des kontrollierten Betriebs und die Anforderungen an seine (ihre) Zusammenstellung werden von der Zentralstelle der Exekutive festgelegt, die die Bildung und Durchführung der staatlichen Steuer- und Zollpolitik gewährleistet.
Das Gesetz über die Ergebnisse der Kontrolle des kontrollierten Betriebs sollte dokumentierte Tatsachen der Abweichung von den Bedingungen des kontrollierten Betriebs von den Bedingungen enthalten, die dem Grundsatz der „ausgestreckten Hand“ entsprechen, die Begründung, dass eine solche Abweichung eine Untertreibung des Steuerbetrags, die Berechnung der Höhe dieser Untertreibung, mit sich bringe.
Im Falle der Weigerung des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die Handlung (Referenz) über die Ergebnisse der Kontrolle des kontrollierten Vorgangs durch die Beamten des Kontrollorgans zu unterzeichnen, wird eine Handlung erstellt, die die Tatsache einer solchen Verweigerung bescheinigt.
Die Handlung (Referenz) der Kontrolle des kontrollierten Vorgangs ist innerhalb von zwei Arbeitstagen ab dem Tag des Eingangs an den Steuerpflichtigen, für den die Kontrolle durchgeführt wurde, oder seinen Vertreter unter der Quittung zu übergeben.
Einwände gegen die Handlung
Die Steuerprüfung der kontrollierten Umsätze wurde durchgeführt, und wenn der Steuerpflichtiger oder sein Vertreter mit den Feststellungen oder Tatsachen der Kontrolle und den in der Überprüfung des kontrollierten Vorgangs dargelegten Daten nicht einverstanden ist, haben sie das Recht, ihre Einwände innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Handlung einzureichen. Gleichzeitig hat der Steuerpflichtiger das Recht, Dokumente (ihre beglaubigten Kopien) mit Einwänden oder innerhalb der vereinbarten Frist einzureichen, was die Gültigkeit der Beschwerdepunkte bestätigt.
Solche Einwände werden innerhalb von 30 Werktagen nach dem Tag ihres Eintreffens behandelt, und dem Steuerzahler wird eine Antwort gemäß Artikel 58 dieses Kodex zugesandt, um (die Lieferung) von Steuerbescheiden an Entscheidungen zu senden.
!!! Materialien und Informationen, die von der Gebietskörperschaft der zentralen Exekutivbehörde, die die staatliche Steuer- und Zollpolitik umsetzt, während der Durchführung von Steuerkontrollmaßnahmen für kontrollierte Transaktionen erhalten haben, können bei der Überprüfung anderer Personen, die an solchen Vorgängen beteiligt sind, verwendet werden.
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